Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Betreuung eines Hundes im Gassiservice 

 
§1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Gassiservice von Alsterdogs  (Katrin Schulz - nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über das Ausführen und Betreuen von Hunden. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen Dienstleister und Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wird.

§2 Leistungsumfang
Der Dienstleister holt den Hund an der vom Kunden angegebenen Adresse bzw. am vereinbarten Treffpunkt ab und bringt ihn nach dem Spaziergang wieder dorthin zurück.
Der Spaziergang/die Beschäftigung dauert in der Regel ca. 1,5 – 2 Std. und erfolgt in der Gruppe. Abholung und Rücktransport werden zusätzlich vom Dienstleister übernommen und kommen zeitlich hinzu.
Der Transport erfolgt in einem verkehrssicheren und tierschutzgerechten Fahrzeug.
Der Dienstleister verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, artgerechten Betreuung des Hundes während des gesamten Zeitraums.
Freilauf ist  in ungesichertem (nicht hundegerecht eingezäunt) Gebiet nur erlaubt, wenn der Kunde dies ausdrücklich und schriftlich genehmigt hat.
Bei extremen Wetterbedingungen(z.B. Hitze, Sturm, Gewitter, Glatteis) kann der Spaziergang verkürzt, zeitlich verschoben oder auf ein gesundheitlich sicheres Niveau reduziert/abgeändert werden. Der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit informiert. Die Vergütung bleibt hiervon unberührt.

§3 Vergütung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise (Preisliste).
Für das Monatsabo erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus  bis  zum 03. Kalendertag des Monatsanfangs in bar oder per Überweisung auf folgendes Konto:

Zahlungen an: Katrin Schulz
Bank:  comdirect
IBAN: DE91 2004 1144 0801 9408 00
BIC: COBADEHD044

Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister die weitere Leistung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
Auch für einzelne Termine erfolgt die Zahlung in bar oder per Überweisung im Voraus.
 
§4 Haftung
Der Dienstleister haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch für einfache Fahrlässigkeit.
Für Schäden, die durch den Hund während der Betreuung  verursacht werden, haftet der Kunde als Tierhalter im Sinne des §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
Der Kunde bestätigt, dass eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund besteht und verpflichtet sich dies vorzulegen.
Für Verlust, Verletzung oder Tod des Hundes wird keine Haftung übernommen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters vorliegt. Eine Kennzeichnung (z.B. Halsband, Transponder) und Registrierung bei z.B. Tasso ist zu empfehlen.
Der Dienstleister haftet nicht für Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, emotionale Schäden o.ä.).
Es wird auch keine Haftung für Schäden oder Verlust von Zubehör des Hundes wie Halsband, Geschirr, Hundemarke, Transponder, Spielzeug  o.ä. übernommen.

§5 Tierarztbesuche/ Notfälle
Sollte der Hund während der Betreuung erkranken oder sich verletzen, ist der Dienstleister berechtigt, einen Tierarzt aufzusuchen, sollte dies notwendig sein. Ist der Kunde nicht erreichbar und Gefahr im Verzug, darf der Dienstleister im Sinne des Tierwohls eigenständige Maßnahmen ergreifen.
Die entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kunden so schnell wie möglich zu informieren.

§6 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich,
eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen und Änderungen unaufgefordert mitzuteilen,
den Hund gesund, geimpft (Tollwut - Impfpass muss vorgelegt werden) und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten in die Betreuung zu übergeben,
über Besonderheiten (Aggressivität, Läufigkeit, Unverträglichkeiten, Einschränkungen, Krankheit, usw.) zu informieren (bei Läufigkeit und Krankheit kann der Hund ausgeschlossen werden, was keine Kürzung der Vergütung zur Folge hat),
geeignetes Zubehör (Leine, Geschirr, ggfls. Maulkorb) bereitzustellen,
bei Bedarf Zugang zum Haus oder Grundstück zu ermöglichen (z.B. durch Schlüsselübergabe),
bei Ausfall eines  Abholtermins im Abonnement dem Dienstleister bis spätestens 22:00 Uhr des Vortags abzusagen, Notfälle ausgenommen, da gilt unverzüglich,
bei Ausfall des Abholtermins bei Einzelbuchung dem Dienstleister bis spätestens 18:00 Uhr des Vortags abzusagen, Notfälle ausgenommen, sonst wird der volle Preis berechnet, es sei denn, der Dienstleister kann den Platz anderweitig vergeben.

§7 Schlüsselregelung (optional)
Sofern der Dienstleister einen Wohnungsschlüssel erhält, wird dieser ausschließlich zur Abholung und Rückgabe des Hundes verwendet.
Der Schlüssel wird sicher aufbewahrt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Vertragsende unverzüglich zurückgegeben.
Eine Haftung bei Verlust der Schlüssel besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Verlust von Schlüsseln ist  in der Haftpflichtversicherung des Dienstleisters mitversichert.

§8 Urlaub und Krankheit des Dienstleisters
Der Dienstleister hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub + 24.12. und 31.12., die aus dem Preis für das Monatsabonnement heraus kalkuliert sind und nicht erstattet werden.
Bei einer Betreuung von weniger als 5 Tagen pro Woche werden die Urlaubstage anteilig  gerechnet.
Die Urlaubstage werden spätestens 3 Monate vorher mitgeteilt oder kurzfristig in enger Absprache mit den Kunden gesetzt. Sollte bei kurzfristiger Ankündigung keine Einigung erzielt werden, leistet der Dienstleister den vertraglich vereinbarten Service. Eventuell wird gemeinsam nach einer Ersatzlösung gesucht.
Bei Betreuungsausfall durch Krankheit erfolgt nach Absprache ein Ersatzservice/-termin oder die Ausfalltage werden gutgeschrieben.

§9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt nach Vereinbarung und läuft auf unbestimmte Zeit.
Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Kündigung per Email gilt als Schriftform.
Es kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug, aggressives Verhalten des Hundes, Missachtung von Sicherheitsanweisungen) bleibt vorbehalten.
Im Falle eines Ablebens  des Hundes  während  der Abonnementlaufzeit, hat der Kunde die Möglichkeit unverzüglich den Nachweis zu übermitteln und damit das Abonnement noch im selben Monat zu beenden.

§ 10 Schlussbestimmung 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. 
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Dienstleisters. 
 
Stand 12/2025                                                  

AlsterDogs
Inh. Katrin Schulz 
Wilstedter Str. 31, 24558 Henstedt-Ulzburg 
Tel.: 0179/4941321 
Email: [email protected] 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der Reit- und Naturpädagogik


§1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der  Reit- und Naturpädagogik AlsterHotties  (Katrin Schulz - nachfolgend „Dienstleister“) und dem Reitschüler bzw. dem Erziehungsberechtigten (nachfolgend „Kunde“) über die Teilnahme von Gruppen und Einzelangeboten. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge (erneuter Terminvereinbarung) zwischen Dienstleister und Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wird.

 

§2 Leistungsumfang

·  Gruppenunterricht Reit- und Naturpädagogik:

   Der Unterricht findet wöchentlich an einem festgelegten Tag in einer Gruppe statt und 
   umfasst ca. 2 Std.

·  Offene Gruppentage Reit- und Naturpädagogik:

   Der Unterricht findet in Form von Ausritten, Reiterspielen oder Spaziergängen an einem 
   individuell vereinbarten Termin  in einer Gruppe statt und umfasst ca. 2 Std. 

·  Einzelunterricht  Reit- und Naturpädagogik:

   Der Unterricht findet nach individueller Terminabsprache statt und umfasst ca. 1-1,5 Std.

·  Pony-Kindergeburtstag:

   Der Pony-Kindergeburtstag findet nach individueller Terminabsprache statt und dauert       ca. 3-4 Std.

Der Unterrichtsort ist Togenkamp 3 in 24558 Henstedt-Ulzburg.

 

Reitpädagogik ist kein klassischer Reitunterricht. Das Ziel ist in der Hauptsache nicht das Reiten lernen, sondern einen Menschen körperlich, emotional, sozial und kognitiv in der Entwicklung zu unterstützen. Die Pferde/Ponys und die Natur dienen an dieser Stelle als Lernbegleiter. Theoretischer Unterricht, Putzen der Tiere, Bodenarbeit, Führen der Ponys/Pferde zu Spaziergängen und ähnliches sind  gleichwertige Unterrichtsinhalte zum Reiten.

Bei extremen Wetterbedingungen(z.B. Hitze, Sturm, Gewitter, Glatteis) kann der Unterricht verkürzt, zeitlich verschoben oder auf ein gesundheitlich sicheres Niveau reduziert/abgeändert werden. Der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit informiert. Die Vergütung bleibt hiervon unberührt.

 

§3 Vergütung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise (Preisliste).

Für den regelmäßigen Gruppenunterricht erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus  bis  zum 03. Kalendertag des Monatsanfangs in bar oder per Überweisung  auf folgendes Konto:

Zahlungen an: Katrin Schulz

Bank: comdirect

IBAN: DE91 2004 1144  0801 9408 00

BIC: COBADEHD044

Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister die weitere Leistung bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

Auch für offene Gruppentage, Kindergeburtstage und Einzeltermine erfolgt die Zahlung in bar oder per Überweisung im Voraus.

 

§4 Haftung

Reiten und  der Umgang mit Pferden/Ponys ist mit Risiken behaftet. Pferde/Ponys sind Fluchttiere, selbst wenn sie gut erzogen sind, können ihre Handlungen unberechenbar bleiben. Sie können sich erschrecken, losrennen, buckeln, steigen, auf Füße treten, nach hinten austreten, Menschen umrennen, schnappen oder ähnliches.  Der Dienstleister ist bemüht bestmöglich anzuleiten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, trotzdem kann immer etwas passieren.  

 

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr, der Kunde trägt die typischen Risiken des Reitens und Umgangs mit Pferden/Ponys (§833 BGB).

Für Unfälle und Schäden, die aus der natürlichen Gefahr durch den Umgang mit Pferden/Ponys und der Ausübung des Reitens entstehen, haftet der Dienstleister nicht, soweit gesetzlich zulässig.

Der Dienstleister haftet im gesetzlichen Umfang, insbesondere

·  für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,

·  für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

·  im Übrigen nur, soweit gesetzlich zulässig.

Ein ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Unfallversicherung) im Falle eines Unfalls ist Sache des Kunden.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung, Ausrüstung oder persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder in Begleitung liegt bei der Begleitperson, für Minderjährige ohne Begleitung beim Dienstleister. Die Aufsichtspflicht beginnt bei der Übergabe des Kindes beim Dienstleister am Stall und endet nach dem Unterricht mit der Rückübergabe an die Begleitperson. Sollte die abholende Person sich verspäten, wird das Kind bis zum Eintreffen bei den Versorgungsarbeiten den Tieren mit beschäftigt.

 

Ab wann ein Kind ohne Begleitperson am Unterricht teilnehmen kann, hängt vom Alter und den individuellen Fähigkeiten des Kindes ab und wird in enger Absprache mit den Erziehungsberechtigten ermittelt.

Es besteht eine Reitlehrer- und  Schulpferdehaftpflichtversicherung. 

 

§5 Pflichten des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass geeignete wetterentsprechende Kleidung getragen wird. Das bedeutet lange Hosen, festes Schuhwerk und ein gut passender geeigneter Reithelm. Fahrradhelme sind nur eingeschränkt geeignet. Empfohlen werden Handschuhe, denn z.B. kann das Longieren von Pferden/Ponys Inhalt des Unterrichts sein. 

Der Zugang zu den Pferden/Ponys in das Paddock (Freilauffläche) erfolgt immer in Absprache mit dem Dienstleister. Kinder dürfen nicht ohne Aufsicht alleine in das Paddock. Bei Kindern in Begleitung müssen die Begleitpersonen dafür Sorge tragen, bei Kindern ohne Begleitperson sorgt dafür der Dienstleister.

Mitgebrachtes Futter wie Möhren, Äpfel, Brot, Leckerlies o.ä. darf nur in Absprache mit dem Dienstleister gefüttert werden.

Der Kunde unterrichtet den Dienstleister ggfls. über gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn des Unterrichts, damit sich der Dienstleister darauf individuell einstellen kann.

Gebuchte Termine für unregelmäßige Gruppen, Einzelunterricht oder Kindergeburtstag sind nach Bestätigung verbindlich. Die Bestätigung erfolgt wahlweise per WhatsApp, SMS oder Email.

Ausfallmeldungen:
· Gruppenunterricht:  Absage bis spätestens 22:00 Uhr des Vortages (Notfälle       
  ausgenommen z.B. bei plötzlicher Erkrankung). 

· Unregelmäßige Gruppen, Einzeltermine, Kindergeburtstage:  Absage spätestens 24 
  Stunden vor Beginn, sonst ist der volle Preis zu zahlen, sofern der Dienstleister den Termin    nicht anderweitig vergeben kann.

 

§6 Urlaub und Krankheit des Dienstleisters

Der Dienstleister hat Anspruch auf 6 Wochen Urlaub im Jahr + 24.12. und 31.12., die aus dem Preis für den regelmäßigen Gruppenunterricht heraus kalkuliert sind und nicht erstattet werden.

An Feiertagen findet kein regelmäßiger Gruppenunterricht statt. Diese sind bei der Preisgestaltung ebenfalls berücksichtigt und werden nicht erstattet.

Die Urlaubstage werden spätestens 3 Monate vorher mitgeteilt oder kurzfristig in enger Absprache mit den Kunden gesetzt. Sollte bei kurzfristiger Ankündigung keine Einigung erzielt werden, leistet der Dienstleister den vertraglich vereinbarten Unterricht. Eventuell wird gemeinsam nach einer Ersatzlösung gesucht.

Bei Ausfall durch Krankheit seitens des Dienstleisters erfolgt nach Absprache ein Ersatztermin.

 

§7 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag  für regelmäßigen Gruppenunterricht beginnt nach Vereinbarung und läuft auf unbestimmte Zeit.

Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Kalendermonat, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. Die Kündigung per Email gilt als Schriftform.

Es kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende (die Kündigung muss spätestens 30 Tage vor Monatsende eingehen) schriftlich gekündigt werden.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug, kein Leistung des vereinbarten Gruppenunterrichts) bleibt vorbehalten.

 

§ 8 Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz des Dienstleisters.

 

Stand 12/2025                                                  

Alsterhotties 
Inh. Katrin Schulz
Wilstedter Str. 31, 24558 Henstedt-Ulzburg
Tel.: 0179/4941321
Email: [email protected]